Man spricht auch über "Sachmangelhaftung". Ansprüche richten sich nicht an den Hersteller sondern an den Verkäufer. Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, der Mangel sich aber erst in der Folgezeit zeigt.
Auf Grund der praxisfernen Rechtssituation (Beweisleistumkehr nach 6 Monaten: Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat) empfehlen wir immer den Kauf einer optionalen Garantieerweiterung und die komfortable Abwicklung direkt über den Hersteller. |